Kinder - und Jugendstiftung Weil der Stadt

DIE SYMPHONIE UNSERES LEBENS BESTEHT AUS DEN MOTIVEN UNSERER JUGEND.

Wir brauchen Ihre Unterstützung

Gemeinsam mehr erreichen

Unser Ziel ist es, das Gründungsstiftungskapital von 100.000,- € (Stand April 2006) deutlich zu erhöhen. Denn nur die Erträge (Zinsen) aus dem Stiftungskapital, sowie frei verfügbare Spenden können unmittelbar den gemeinnützigen Stiftungszielen zugute kommen. Das Stiftungskapital selbst muss sicher und gewinnbringend angelegt werden.

Je höher das Stiftungskapital, desto höher die Zinsen und damit langfristig die finanzielle Unabhängigkeit und die Möglichkeit einer kontinuierlichen und nachhaltigen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Weil der Stadt.

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So können Sie die Kinder - und Jugendstiftung unterstützen:

  • Spenden

    Spenden sind grundsätzlich dazu gedacht, die aktuelle Arbeit der Stiftung, bestimmten Zuschüssen, etc. zu unterstützen und zu finanzieren. Spenden werden zeitnah für die Stiftungsziele ausgegeben. Unsere aktuellen Förderprojekte können Sie durch Zuwendungen in beliebiger Höhe unterstützen. Auch regelmäßige Spenden (z. B. einmal monatlich oder jährlich) sind möglich. Wie bieten zudem auf unserer Webseite eine unkomplizierte Möglichkeit der Online-Spenden durch z. B. PayPal an.

  • Zustiftungen

    Die Zustiftung ist eine Geldzuwendung, die ausdrücklich dazu gedacht ist, das Stiftungskapital zu vergrößern. Dies bedeutet, dass Ihre Zustiftung nicht ausgegeben wird. Die Zustiftung wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Darüber wachen die Stiftungsorgane, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Aus den Erträgen (Zinsen) werden dann Projekte der Stiftung gefördert. Durch eine Zustiftung können Sie also auf Dauer unsere Arbeit absichern.

  • Förderbeiträge

    Sie können unsere Stiftung auch durch einen regelmäßigen Förderbeitrag in Höhe von mindestens 10,- € monatlich unterstützen. Der Förderbeitrag kann unaufwändig durch einen Dauerauftrag geleistet werden. Durch einen regelmäßigen Förderbeitrag helfen Sie gleich doppelt: Ihr monatlicher Beitrag wird zur Hälfte sofort der aktuellen Arbeit zur Verfügung gestellt, während die andere Hälfte dem Stiftungsvermögen zufließt und so langfristig die Finanzierung der Stiftung sichert.

Steuerliche Vorteile

Unsere Stiftung ist vom Finanzamt Leonberg als gemeinnützig anerkannt. Daher sind wir berechtigt, Zustiftungen und Spenden anzunehmen und Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Zustiftungen und Spenden können im Rahmen bestimmter Grenzen nach § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG oder § 9 Nr. 5 GewStG einkommensmindernd angesetzt werden, so dass die Steuerlast gemindert wird. Zusätzlich gilt für Stiftungen nach derzeitiger Rechtslage, dass für alle Zuwendungen (Zustiftungen und Spenden) weitere 20.450 € gem. § 10b Abs. 1 Satz 3 EstG einkommensmindernd abgezogen werden können. Zustiftungen oder Spenden können durch Geld – oder auch durch Sachzuwendungen geleistet werden.

Fördern & SPENDEN

Unterstützen Sie die Kinder - und Jugendstiftung und fördern Sie einzigartige Projekte!

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