Projektförderantrag
Hiermit beantragen wir einen Zuschuss aus Mitteln der Stiftung von Bürgern in Weil der Stadt für Kinder und Jugendliche.
Bitte beachten Sie:
Über die Verteilung von Fördergeldern wird zweimal jährlich entschieden. Projektanträge müssen deshalb jeweils bis spätestens zu den entsprechenden Stichtagen beim Stiftungsvorstand eingegangen sein.
Diese sind am 30. April bzw. 31. Oktober des laufenden Jahres.
Bitte beachten Sie diese Fristen, damit wir Ihr Projekt termingerecht berücksichtigen können.
*Erklärung und Rechtsverbindlichkeit
- Ich bin autorisiert, den Förderantrag im Namen der oben genannten Organisation einzureichen.
- Ich bestätige, dass alle Informationen in diesem Förderantrag korrekt sind.
- Falls sich die Angaben im Förderantrag in irgendeiner Weise ändern, werde ich die Stiftung davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, die Projektmittel der Stiftung ausschließlich nur für die Zwecke des geförderten Projekts zu verwenden.
- Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in dem er der Stiftung- möglichst in digitaler Form- spätestens 3 Monate nach Beendigung des Förderprojekts einen kurzen schriftlichen Sachbericht, dem nach Möglichkeit auch Fotos beigefügt sind, übermittelt. Wird das Förderprojekt über einen längeren Zeitraum durchgeführt, so verpflichtet sich der/die Antragsteller/in der Stiftung 3 Monate nach Zahlungseingang einen Zwischenbericht vorzulegen.
- Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich zur Rückzahlung der Fördermittel, falls das Projekt nicht durchgeführt oder zweckentfremdet verwendet wird.
- Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, bei eigener Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stiftung hinzuweisen.